Bericht vom Podiumsgespräch: Gemeinsam gegen rechts? – Was wir vom Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums des Inneren erwarten können

Bericht von der Veranstaltung am 2. November 2022 von 18:00-20:00 Uhr in der Karlskirche am Karlsplatz
Veranstalter: Evangelisches Forum Kassel, Initiative NACHGEFRAGT e. V.
Unterstützer: Volkshochschule Region Kassel, Neue Richtervereinigung, Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Kassel Land und Kassel Stadt

Vorstellung des Aktionsplanes: Esther Dilcher (Bundestagsabgeordnete, SPD) Gesprächspartner: Dr. Rolf Gössner (Rechtsanwalt, Publizist und Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte), Dr. Dr. Maximilian Pichl (Vertretungsprofessur Politische Theorie, Universität
Kassel), Moderation: Armin Ruda (Medienprojektzentrum Offener Kanal Kassel)


Die Veranstaltung fand statt, allerdings nicht ganz wie geplant. Da die Bundestagsabgeordnete Esther Dilcher erkrankt war, konnte die Position der SPD zum Aktionsplan nicht vertreten werden. Stattdessen referierte Karl Bachsleitner von NACHGEFRAGT die wesentlichen Aussagen in dem 10-Punkte Aktionsplan.
Der Jurist Rolf Gössner und Dr. Dr. Maximilian Pichl bezeichneten übereinstimmend den Plan als „Diskussionsgrundlage“, also durchaus mit erwägenswerten Maßnahmen und Ansätzen ausgestattet. So sei etwa der Schutz von Mandatsträgern im lokalen Bereich dringend verbesserungswürdig, sagte Pichl.
Rolf Gössner hob als einen Gefahrenpunkt hervor, dass die Verschärfung der staatlichen Kontrolle des Beamtenapparats dazu führen könne, dass man wieder zu einer „Regelanfrage“ vor jeder Einstellung käme, wie in den unseligen Zeiten der Berufsverbotepraxis in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Pichl stimmte zu und verwies auch auf den
Punkt der unklaren Definition von „Verschwörungserzählungen“, die jede Kritik an staatlichen Maßnahmen als „nicht verfassungsgemäß“ einordnen könnte. Der Unterschied gegenüber der Berufsverbote-Kampagne sei, dass nicht nur die Ablehnung der Verfassung zu Maßnahmen führen könne, sondern darüber hinaus auch die Ablehnung konkreten staatlichen Handelns.

Aus den Reihen der 64 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen Anfragen zu den juristischen Grundlagen und der Umsetzung des Aktionsplans. Die
Referenten waren sich einig, dass bisher noch wenig von der Umsetzung bemerkt werden könne, allerdings sei zum Beispiel das bereits seit längerem diskutierte „Demokratie-Fördergesetz“ ein komplexes Vorhaben, bei dem Familienministerium, Justizministerium und Innenministerium zusammenwirken müssten.
Auf die Nachfrage einer Zuhörerin, ob es ein Land gebe, in dem man auf einen
Inlandsgeheimdienst verzichte, mussten beide Referenten zunächst passen. Allerdings, so Rolf Gössner, enthalte die Verteidigung der Demokratie durch einen Geheimdienst einen logischen Widerspruch, da ein Geheimdienst nicht demokratisch kontrollierbar sei. Das läge in der Natur der Sache. Hier verwies Pichl auf England, wo einige Skandale zu einer restriktiveren Praxis bei der Überwachung von Organisationen geführt hätten. Gössner berichtete von einer rot-grünen Periode in Niedersachsen, die von einer eingeschränkten Aufgabendefinition für den Verfassungsschutz geprägt war.
Pichl konstatierte, dass die diversen NSU-Untersuchungsausschüsse systematisches Versagen der 17 Ämter für Verfassungsschutz zu Tage gebracht hätten, und dass das System bezahlter (und z. T. offen krimineller) V-Leute bei der Mitfinanzierung rechtsextremer Netzwerke geholfen habe. Deshalb seien Pläne für einen Ersatz des Verfassungsschutzes durch ein ziviles
Forschungsinstitut in Thüringen diskutiert, jedoch nicht umgesetzt worden.
Bereits während der Diskussion und auch nach dem Ende der zweistündigen Debatte erhielten die Veranstalter Evangelisches Forum und NACHGEFRAGT viel Lob von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Man könne sich jetzt ein besseres Bild von dem Aktionsplan machen, so eine Teilnehmerin. Die Veranstaltung helfe dabei, sich eine eigene Meinung über den Aktionsplan zu
bilden, sagte ein Teilnehmer.

Presseerklärung von NACHGEFRAGT zum NSU Aktenleak von ZDF Magazin Royale

„Dokument der gesammelten Ahnungslosigkeit“

Als „Dokument der gesammelten Ahnungslosigkeit“ bezeichnet die Kasseler Initiative NACHGEFRAGT die vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz im Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV Hessen Im Jahre 2012 die für zunächst 120 Jahre gesperrten Informationen.

„Auch bei genauerem Hinschauen ist nicht erkennbar, welche angeblich schutzwürdigen Interessen die Einstufung des Berichts als ‚geheim‘ gerechtfertigt haben“, kritisiert der Vorsitzende von NACHGEFRAGT, Horst Paul Kuhley, die nicht nachvollziehbare Sperrung gegen das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Kasseler Initiative hat nicht nur den jetzigen Lübcke-Untersuchungsausschuss, sondern auch den NSU-Untersuchungsausschuss der vorigen Wahlperiode begleitet. „In beiden Ausschüssen haben wir Zeuginnen und Zeugen aus dem Amt gehört, deren Aussagen es nahelegen, dass der Verfassungsschutz ziemlich ahnungslos über die Struktur und die Vernetzung der Rechtsextremisten in Nordhessen, Niedersachsen und Thüringen war“, so Kuhley. Es seien in dem jetzt öffentlich gemachten Bericht bekannte Namen von Rechtsextremisten aufgeführt, andere bekannte Rechtsextremisten fehlten jedoch.

„Worauf CDU und GRÜNE die Rechtfertigung für die Geheimhaltung stützen, ist nirgendwo erkennbar, es sei denn, das Komplettversagen des Landesamts sowohl beim NSU als auch bei der Verhinderung des Mordes an Walter Lübcke soll verdeckt werden“, kritisiert Kuhley. So wird der Name von Stephan Ernst in dem Abschlussbericht zwar mehrfach aufgeführt, die Aktenlage beim Verfassungsschutz zu Ernst endet jedoch offensichtlich in 2004, seine Verurteilung in 2010 wegen des gewalttätigen Angriffs auf eine DGB-Demonstration am 1. Mai 2009 sei offensichtlich nicht auf dem Schirm der Verfassungsschützer gewesen, obwohl ihn der ehemalige Präsident Eisvogel als ‚brandgefährlich‘ markiert hatte. Deshalb sei es wenig verwunderlich, dass Stephan Ernst an einem sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz Kollegen rechtsradikal agitieren konnte und zusammen mit Markus H. in mehreren Vereinen einem Schießtraining nachgehen konnte, so Kuhley. „Ein Verfassungsschutz, der Akten von gewalttätigen Rechtsradikalen für die Aufklärungsarbeit unzugänglich macht, kann seinem Schutzauftrag nicht nachkommen, das ist die bittere Lehre aus dem nun öffentlichen Bericht“, stellt Kuhley abschließend fest.

Kritik an Versuch zur Abschreckung der Öffentlichkeit beim UNA    20/1 am 4.11.2022

Presseerklärung

  Kasseler Initiative NACHGEFRAGT für Demokratie, Aufklärung und
  Politische Bildung e. V.

 Als „Versuch zur Abschreckung der Öffentlichkeit“ kritisierte die Kasseler Initiative NACHGEFRAGT die Entscheidung des Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU), die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) an zwei verschiedenen Orten in Wiesbaden durchzuführen. Die Vernehmung des Mörders Stefan Ernst im Landgericht Wiesbaden führe de facto zur Begrenzung der Plätze von Presse und Öffentlichkeit auf 30 Personen. Es sei zu erwarten, dass dies bei der Vernehmung eines wichtigen Zeugen dazu führe, dass zwischen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und der Presse das Los über die Zulassung entscheiden werde.

„Die Rechte von Öffentlichkeit und Presse werden so dem Zufallsprinzip geopfert“, kritisiert der Vorsitzende von NACHGEFRAGT, Horst Paul Kuhley, die vorhersehbare Platzbeschränkung.

Die Kasseler Initiative hat nicht nur den jetzigen Untersuchungsausschuss, sondern auch den NSU-Untersuchungsausschuss der vorigen Wahlperiode begleitet. „Dort ist eine inhaftierte Zeugin mit Hand- und Fußfessel im Ausschuss bei unbeschränkter Öffentlichkeit verhört worden“, so Kuhley. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Sicherheitsbedenken diesmal größer sein müssten, zumal Ernst sich doch als Aussteiger aus der rechtsradikalen Szene bezeichne. „Die Abschreckung von Öffentlichkeit wird auf die Spitze getrieben, indem die restliche Ausschusssitzung dann wieder im Landtagsgebäude stattfinden soll,“ kritisiert Kuhley auch das ‚Hin und Her der Schauplätze‘ innerhalb eines Termins. Die Formel des Ausschussvorsitzenden ‚Rücksicht auf Walter Lübcke an seiner Wirkungsstätte‘ ins Feld zu führen, sei der Gipfel der Scheinheiligkeit, so Kuhley. Dr. Walter Lübcke sei ein mutiger Demokrat gewesen. Sein Andenken werde am besten durch mutige Demokratie vor Ort gewahrt und nicht durch vorgetäuschte Bedenkenträgerei.

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Horst Paul Kuhley

Hier die veröffentlichte Presseerklärung…

Podiumsgespräch
Gemeinsam gegen rechts? –
Was wir vom Aktionsplan gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums des
Inneren erwarten können

2. November 2022

Karlskirche, Karlsplatz

Am 15.3.2022 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser den 10-Punkte-Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorgestellt. Sie erklärte dazu unter Anderem: „…Die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie ist der Rechtsextremismus. Wir wollen Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte…“

Vorstellung des Aktionsplanes: Esther Dilcher, Bundestagsabgeordnete, SPD Gesprächspartner: Dr. Rolf Gössner, Jurist, Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte Dr. Dr. Maximilian Pichl, Universität Kassel, Vertretungsprofessor Politische Theorie Moderation: Armin Ruda (Medienprojektzentrum Offener Kanal Kassel)

Wir begrüßen die grundsätzliche Zielrichtung des Aktionsplans sowie zahlreiche konkrete Absichtserklärungen, sehen allerdings weiteren Klärungs- und Diskussionsbedarf.
•Welche der 10 Punkte können mit Aussicht aufErfolg realisiert werden und welche konkretenHandlungsschritte sind dafür notwendig?

mehr: https://initiative-nachgefragt.de/wp-content/uploads/2022/10/end_Veranstaltung-2022-11-02-Aktionsplan-Gemeinsam-gegen-rechts.pdf

Alles ist gut! – Bericht von der 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) am 7.10.2022

In seiner 33. Sitzung am 7.10.2022 vernahm der Untersuchungsausschuss UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) zwei Zeugen und zwei Zeuginnen aus dem Umfeld des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen. Der ehemalige Präsident des Landesamts, Roland Desch, offenbarte sich als Zeuge von großer Ahnungslosigkeit und Erinnerungsschwäche. So behauptete er, seine Behörde habe alles getan, um eine Waffenbesitzkarte für Markus H., den Kumpel des Lübcke-Mörders Stefan Ernst, zu verhindern. „LfV Hessen versuchte, Erkenntnisse der Waffenbehörde zur Verfügung zu stellen. Was nicht von Erfolg gekrönt war.“ Das stellt die bekannten Tatsachen jedoch auf den Kopf. In Wirklichkeit hat die Kasseler Genehmigungsbehörde die Waffenbesitzkarte für H. verhindern wollen, ist jedoch vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, weil der Hessische Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über rechtsradikales Onlineverhalten von Markus H. dem Gericht nicht preisgab.

Auch ließ Desch ein Verfahren zu, in dem nach Bekannt-Werden des NSU in 2011 über tausend Akten von Rechtsradikalen für die Auswertung gesperrt wurden, unter ihnen die Akte von Stefan Ernst mit einem weit mehr als zehn Jahre langen Register von Gewalttaten und Verurteilungen. Erster einschlägig rechter Eintrag ist der rassistische (eventuell schwulenfeindliche) Messerangriff am Wiesbadener Hauptbahnhof 1992. Letzter einschlägiger Eintrag vor dem Mord war der Landfriedensbruch bei einer DGB-Demo am 1. Mai 2009 (Urteil 2010).

Um diese Sperrung ging es auch bei der Vernehmung des Zeugen Weidner, ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, zuständig für Waffenbesitz von Rechtsradikalen. Er wurde zum zweiten Mal vernommen, weil er bei seinem ersten Erscheinen vor dem Ausschuss nur zum Thema Waffen befragt werden durfte. Die enge Auslegung des Beweisbeschlusses durch den Vorsitzenden verhinderte damals, dass er auch über Stefan Ernst befragt werden konnte. Nun bestätigte er die Angaben der Zeugin Rehwald aus dem Juli 2022, dass er sich gemeinsam mit ihr gegen die Sperrung von Ernsts Akte eingesetzt hatte. Er ging damals davon aus, dass sie ihre Bedenken auch schriftlich zu der Akte beigefügt hatte. Er jedenfalls habe Ernsts lange kriminelle und gewalttätige Karriere durch Computerausdruck aus den hessischen Datenbanken den zuständigen Sachbearbeitern zur Kenntnis gegeben, die sich über sein Votum hinweggesetzt hätten. Der entsprechende Vermerk, wie der von Rehwald, ist jedoch aus der Akte verschwunden. Der Abgeordnete Müller(CDU) ging den Zeugen damit an, dass er doch als Beamter hätte remonstrieren müssen. Sein Konterpart Müller (FDP) gab jedoch zu bedenken, dass das Remonstrationsrecht nur den eigentlichen Sachbearbeitern zugestanden hätte.

Die aktive Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes, die als nächste vernommen wurde, bestätigte die Glaubwürdigkeit der Zeugin Rehwald, deren Angaben durch die Ausschussmitglieder Goldbach (Grüne) und Bellino (CDU) bei den Sitzungen im Juli in Frage gestellt worden waren. Frau NN (Anonymität zugesichert) schilderte die Aktenführung von Frau Rehwald als extrem korrekt und unglaublich differenziert, so dass sie sich nicht vorstellen könne, dass Rehwald den verschwundenen Vermerk gegen die Sperrung von Ernsts Akte überhaupt nicht angefertigt habe. Auch sei sie in allgemeiner Form mit Frau Rehwald darüber einig gewesen, wie man in einem solchen Fall verfahren solle, da sie einen gleichartigen Fall betreut habe, in dem es auch um einen radikalen Sprengstofftäter ging.

Als letzte Zeugin wurde Iris Pilling, Abteilungsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz vernommen. Vorherige Vernehmungsaufforderungen hatte sie jeweils durch eine Krankmeldung kurz vor der Sitzung abgewehrt. Sie war in den Jahren nach 2011 Amtsleiterin im Bereich Rechtsextremismus. Unter ihrer Leitung entwickelte Frau Rehwald ein Verfahren, mit dem über die Sperrung von Akten rechtsradikaler Täter in einem Listenverfahren zu ca. 1400 Namen entschieden wurde. Sie bestätigte, dass differenzierte Listen erstellt wurden und zum Beispiel über siebzigjährige Rechtsradikale pauschal gesperrt werden konnten. Über andere Sperrungen sei zwischen ca. 2014 und 2016 mit Hilfe der Akten entschieden worden, die karrenweise in ihrem eigenen Büro abgeladen worden seien. Die Akten seien entweder dort oder auch im Büro von Sachbearbeitern gelesen worden und abends jeweils von ihr eingeschlossen worden. Der Vermerk von Eisvogel über Ernst als „brandgefährlich“ und seine Notiz „Wie militant ist der aktuell?“ habe sicher bei ihr zu Gesprächen mit den Dezernatsleitern geführt, allerdings hätten offensichtlich keine neuen Erkenntnisse vorgelegen und Nachermittlungen seien wahrscheinlich nicht gemacht worden.

Fazit: Es ist verständlich, dass Eisvogel bei erster Gelegenheit das hessische Landesamt verließ, weil die politische Spitze nicht bereit war, die notwendigen Stellen und die notwendigen sachlichen Veränderungen zu genehmigen. Auch sein Nachfolger konnte nur drei seiner Verfassungsschützer im Bundesamt ausbilden lassen, alle anderen waren nach wie vor nur angelernte Verwaltungssachbearbeiter. Dass dies im Fall von Frau Rehwald trotzdem zu einer guten Ausbildung ihrer Nachfolgerin führte, war ihrer persönlichen Initiative geschuldet. Auch bei ihr muss man aber davon ausgehen, dass sie das Amt verließ, weil zum Beispiel im Fall von Stefan Ernst ihre kompetenten Einwände durch Dezernatsleitungen und Abteilungsleitungen wie Frau Pilling einfach vom Tisch gewischt wurden.

Als besondere Ironie muss man es beurteilen, dass ausgerechnet das Datenschutzinteresse von Rechtsradikalen als Begründung für die Sperrung ihrer Akten herhalten muss.

Man vergleiche die dauerhafte Bespitzelung von Sylvia Gingold mit der Sperrung der Akte von Stefan Ernst trotz der kriminellen Karriere, dann wird deutlich, dass der hessische Verfassungsschutz seit Jahrzehnten auf dem rechten Auge blind war und wahrscheinlich immer noch ist, weil kompetente Mitarbeiter/innen wie Frau Rehwald und Herr Weidner dort nur stören. Auch muss man CDU und Grünen im Ausschuss bescheinigen, dass sie ständig versuchen, sachlich kompetente Zeugen als unglaubwürdig darzustellen. Deshalb wird wahrscheinlich das Votum dieser Fraktionen zu den Ausschussergebnissen im kommenden Jahr darauf hinauslaufen: Alles ist gut!

Auf der Zielgeraden – Der Untersuchungsausschuss 20/1 (Dr. Walter Lübcke) im Hessischen Landtag

Der Untersuchungsausschuss 20/1 (Dr. Walter Lübcke) wurde im Sommer 2020 vom Hessischen Landtag in Wiesbaden mit einem einstimmigen Beschluss eingesetzt, um ungelösten Fragen zur rechten Szene in Nordhessen nachzugehen und Behördenversäumnisse im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke aufzuarbeiten. Er hat inzwischen mehr als dreißig Mal, zumeist öffentlich, getagt und wird im Sommer 2023 einen Ergebnisbericht vorlegen. Noch immer aber gibt es zahlreiche offene Fragen, zu denen weitere Zeuginnen und Zeugen gehört werden sollen. Bis zum März 2023 sind folgende Termine geplant:

07. 10. 2022

04. 11. 2022

25. 11. 2022

14. 12. 2022

20. 01. 2023

23. 02. 2023

März 2023 (noch optional)

Beginn der öffentlichen Sitzungen ist in der Regel 9:30 Uhr. Man sollte sich rechtzeitig am Eingang Grabenstraße einfinden. Dort wird ab 9:00 Uhr auch ein Corona-Test angeboten, der jedoch derzeit (Stand 1.9.2022) nicht verpflichtend ist, ebenso wenig das Maske-Tragen.

Die Wahrnehmung von Bürgerrechten ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Deshalb nehmen wir als Initiative NACHGEFRAGT schon seit Beginn der Beratungen die Möglichkeit wahr, an den öffentlichen Sitzungen im Untersuchungsausschuss als „Interessierte Öffentlichkeit“ teilzunehmen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich zu diesen Sitzungen anzumelden.

Das Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist digital mit einem Formular oder auch formlos unter dem Link una20-1@ltg.hessen.de möglich. Die Webseite mit den Anmeldemodalitäten wird etwa 8 – 10 Tage vor dem jeweiligen Ausschusstermin geöffnet (zu finden unter: „Anmeldung zum Lübcke-Untersuchungsausschuss am…“). Die Anmeldebestätigung mit Zusage eines Platzes erfolgt wenige Tage später, unmittelbar danach wird die Einladung mit Tagesordnung veröffentlicht. Die Anzahl der Plätze auf der Zuschauertribüne ist begrenzt, die Zahl der Interessierten in der Regel allerdings auch, sodass bisher alle unsere Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.

Das öffentliche Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses hat inzwischen leider abgenommen, so dass es manchmal recht einsam auf der Zuschauertribüne ist. Ähnliches gilt für die Anzahl der Pressevertreter und die spärlicher werdende Berichterstattung in den Medien. Das ist auch für die Ausschussmitglieder enttäuschend, und das Desinteresse belastet sie. Andererseits sind die Abgeordneten interessiert an den Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Beispiel in Sitzungspausen oder per eMail.

Zugegeben: nicht immer ist die Teilnahme an den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen vergnügungssteuerpflichtig. Manche Zeugenbefragungen gestalten sich zäh und die Tage in Wiesbaden werden oft lang. Für die Mitglieder von NACHGEFRAGT kommen je zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt hinzu. Noch immer ist aber auch mit überraschenden Erkenntnissen und unerwarteten Highlights zu rechnen, wie zum Beispiel dem schonungslos klaren Urteil eines früheren Verfassungsschutzchefs oder der anschaulichen Schilderung einer ehemaligen VS-Mitarbeiterin, welche die ganze Misere der ‚schnellen Aktenlöschungen‘ offenbarte.

Deshalb ermutigen wir alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an den Sitzungen, um sich selbst ein Bild von der Arbeit der Abgeordneten und dem Verhalten der Zeugen zu verschaffen. Von Abgeordneten verschiedener Parteien ist uns versichert worden, dass die eigene Fragehaltung und die Nachdrücklichkeit bei der Zeugenvernehmung durch anwesende „Öffentlichkeit“ durchaus unterstützt wird.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme und/oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns unter initiativenachgefragt@gmx.de.

Podiumsdiskussion Wie die Spinne im Netz… Thorsten Heise und die rechte Szene in der Region

Podiumsdiskussion mit:

Luisa Hecker, Wissenschaftliche Referentin im Unter-suchungsausschuss 20/1, Dr. Walter Lübcke

Joachim Tornau, Journalist und Rechtsextremismus-Experte, Pressebeobachter beim sog. Fretterode-Prozess

Kai Budler, Rechtsextremismus-Experte, Autor der Broschüre „Zwischen Gewalt, Rechtsrock und Kommerz“

Nathan Niedermeier, Publizist, Recherche-Stipendiat von CORRECTIV

Moderation: Christopher Vogel, Mobiles Beratungsteam – mbt

Hier anhören: https://www.dropbox.com/sh/xewdgzbdmgs8izt/AABjStrgmL7R5chDE6k4BHSra?dl=0

23. Juli 2022, 15.00 – 17.00 Uhr
Kulturzentrum Schlachthof, Großer Saal

Spinne im Netz oder Honigtopf vom Dienst? Schon seit Jahren taucht im Zusammenhang mit rechtsterroristischen Netzwerken immer wieder der Name von Thorsten Heise auf. So ging es im hessischen Untersuchungsausschuss 20/1 (Dr. Walter Lübcke) zuletzt umein Foto, auf dem Markus Hartmann und der spätere Lübcke-Mörder Stefan Ernst bei einer Sonnenwendfeier auf Heises Anwesen identifiziert wurden. Außerdem läuft noch immer ein Strafprozess wegen eines bewaffneten Angriffs auf zwei Journalisten, die in Fretterode, dem Wohnort Heises, recherchierten. Auch einer der Söhne von Heise war daran beteiligt. Alle Teilnehmer*innen der Podiumsdiskussion haben sich schon lange mit den rechten Netzwerken im „Dreiländereck“ Nordhessen-Thüringen- Südniedersachsen beschäftigt und verfügen über intensive Kenntnisse der Beziehungen zwischen den Neonazis unserer Region und darüber hinaus. Die Diskussion soll mehr Klarheit über die Neonazi-Netz-werke erbringen und über die Rolle, die der bekannte Nazi Thorsten Heise darin spielt. Ist er Antreiber, Anstifter und Knotenpunkt in den Netzwerken oder sammelt er auch gezielt Informationen, um sie weiterzugeben (und an wen)? Und nicht zuletzt: Welche Konsequenzen für die weitere politische Arbeit lassen sich daraus ableiten?

Expertengespräch: Machtlos gegen rechten Terror? Warum kommt die Aufklärung rechtsterroristischer Gewalttaten nicht voran?

Mit:

Stefan Rüppel, stellvertretender Vorsitzender der GdP Hessen
Mario Melzer, ehem. NSU-Ermittler Thüringen, Mitarbeiter Polizeigeschichtliche Sammlung an den Bildungseinrichtungen Meiningen
Rafael Behr, Professor an der Polizeiakademie Hamburg
Dr. Michael Lacher, Initiative NACHGEFRAGT e.V. Moderation: Lukas Kiepe, Universität Kassel
16. März 2022, 18.00 bis 20.00 Uhr

NSU-Morde, Terror in Halle, Mord an Dr. Walter Lübcke, Terror in Hanau, NSU 2.0 – es scheint, als ob die staatlichen Institutio-nen gegen den gewaltbereiten Rechtsextre-mismus schlecht aufgestellt sind. Dazu kommt eine politische Führung, deren Inte-resse an einer umfassenden Aufklärung oft kaum erkennbar ist.
▪ Was muss sich ändern, damit rechter Terror verhindert werden kann?
▪ Warum fühlen sich aufklärungsbereite Polizisten behindert oder alleinge-lassen?
▪ Welche Strukturen innerhalb der Polizei fördern ‚blinde Flecken‘ bei der Aufklä-rung und das Wegschauen bei systema-tischen Fehlern und der Reproduktion rassistischer Ideologien?
▪ Welchen Anteil an der Problematik haben Vertuschungsstrategien der poli-tischen Führung?
Dies sind Fragen, die das Expertengespräch erörtert hat

Ansehen: https://www.mediathek-hessen.de/medienview_24748_Lukas-Kiepe-OK-Kassel-Machtlos-gegen-rechten-Terro.html

Kurzporträt von NACHGEFRAGT

Auch Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU
bleiben entscheidende Fragen zum NSU-Komplex
und zu den Morden an Halit Yozgat und Dr.
Walter Lübcke unaufgeklärt. Hier ist eine
zentrale Aufgabe von NACHGEFRAGT für
Demokratie, Aufklärung und politische Bildung
e. V.
Seit 2017 arbeiten wir daran, die Netzwerke der
nordhessischen Neonazis aufzudecken. Wir
finden uns nicht damit ab, dass Polizei, Justiz
und Verfassungsschutz nur unzureichend Licht
in diese Netzwerke in Nordhessen und den angrenzenden
Bundesländern bringen.
Von Beginn an haben wir in zahlreichen Veranstaltungen
Informations- und Diskussionsangebote
für bis zu 250 Teilnehmer gemacht.
Kooperationspartner waren dabei u.a. die GEW,
der DGB Region Nordhessen, die Volkshochschule
Kassel, das Evangelische Forum Kassel,
das Team des Festivals NDRS und das Medienprojektzentrum
Offener Kanal. Thematisch
haben wir uns nicht nur mit der rechten Szene
in Nordhessen, sondern auch mit Nazi-Frau-en
beschäftigt und die Arbeit der hessischen
Untersuchungsausschüsse zu den NSU-Morden
und zum Mord an Dr. Walter Lübcke vorgestellt.
Kritisch beleuchtet wurden von uns das Behördenversagen
bei der Aufklärung rechter Gewalttaten
und das Agieren des Verfassungsschutzes,
insbesondere die dubiose Rolle des damaligen
Verfassungsschützers Andreas Temme beim
Mord an Halit Yozgat.

In unserem aktuellen Flyer erfahren Sie mehr:https://initiative-nachgefragt.de/wp-content/uploads/2022/06/Flyer-NACHGEFRAGT_end_06_2022.pdf

Die Nazi-Frau von nebenan…Zu Rollenbildern und Aktionsfeldern von Frauen in der rechtenSzene

Lange Zeit haben in der öffentlichen Wahrneh-mung Frauen in der rechtsextremen Szene kaum eine Rolle gespielt. Sie galt als „männliche Do-mäne“. Diese Wahrnehmung war vom öffentli-chen Auftreten der Szene und dem gängigen traditionellen rechten Frauenbild der scheinbar „unpolitischen“ Ehefrau und Mutter geprägt. Aber seit einigen Jahren treten Frauen in der extremen Rechten auch öffentlich mehr in Er-scheinung.
Mittlerweile ist bekannt und erforscht, dass Frauen in der rechten Szene in unterschiedli-chen Aktionsfeldern aktiv sind und durchaus auch Führungspositionen einnehmen können.

mehr…

Kurzer Bericht (download pdf)…