Kritik an Versuch zur Abschreckung der Öffentlichkeit beim UNA    20/1 am 4.11.2022

Presseerklärung

  Kasseler Initiative NACHGEFRAGT für Demokratie, Aufklärung und
  Politische Bildung e. V.

 Als „Versuch zur Abschreckung der Öffentlichkeit“ kritisierte die Kasseler Initiative NACHGEFRAGT die Entscheidung des Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU), die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses UNA 20/1 (Dr. Walter Lübcke) an zwei verschiedenen Orten in Wiesbaden durchzuführen. Die Vernehmung des Mörders Stefan Ernst im Landgericht Wiesbaden führe de facto zur Begrenzung der Plätze von Presse und Öffentlichkeit auf 30 Personen. Es sei zu erwarten, dass dies bei der Vernehmung eines wichtigen Zeugen dazu führe, dass zwischen interessierten Bürgerinnen und Bürgern und der Presse das Los über die Zulassung entscheiden werde.

„Die Rechte von Öffentlichkeit und Presse werden so dem Zufallsprinzip geopfert“, kritisiert der Vorsitzende von NACHGEFRAGT, Horst Paul Kuhley, die vorhersehbare Platzbeschränkung.

Die Kasseler Initiative hat nicht nur den jetzigen Untersuchungsausschuss, sondern auch den NSU-Untersuchungsausschuss der vorigen Wahlperiode begleitet. „Dort ist eine inhaftierte Zeugin mit Hand- und Fußfessel im Ausschuss bei unbeschränkter Öffentlichkeit verhört worden“, so Kuhley. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Sicherheitsbedenken diesmal größer sein müssten, zumal Ernst sich doch als Aussteiger aus der rechtsradikalen Szene bezeichne. „Die Abschreckung von Öffentlichkeit wird auf die Spitze getrieben, indem die restliche Ausschusssitzung dann wieder im Landtagsgebäude stattfinden soll,“ kritisiert Kuhley auch das ‚Hin und Her der Schauplätze‘ innerhalb eines Termins. Die Formel des Ausschussvorsitzenden ‚Rücksicht auf Walter Lübcke an seiner Wirkungsstätte‘ ins Feld zu führen, sei der Gipfel der Scheinheiligkeit, so Kuhley. Dr. Walter Lübcke sei ein mutiger Demokrat gewesen. Sein Andenken werde am besten durch mutige Demokratie vor Ort gewahrt und nicht durch vorgetäuschte Bedenkenträgerei.

Mit der Bitte um Veröffentlichung

Horst Paul Kuhley

Hier die veröffentlichte Presseerklärung…

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