Der Untersuchungsausschuss 20/1 (Dr. Walter Lübcke) wurde im Sommer 2020 vom Hessischen Landtag in Wiesbaden mit einem einstimmigen Beschluss eingesetzt, um ungelösten Fragen zur rechten Szene in Nordhessen nachzugehen und Behördenversäumnisse im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke aufzuarbeiten. Er hat inzwischen mehr als dreißig Mal, zumeist öffentlich, getagt und wird im Sommer 2023 einen Ergebnisbericht vorlegen. Noch immer aber gibt es zahlreiche offene Fragen, zu denen weitere Zeuginnen und Zeugen gehört werden sollen. Bis zum März 2023 sind folgende Termine geplant:
07. 10. 2022
04. 11. 2022
25. 11. 2022
14. 12. 2022
20. 01. 2023
23. 02. 2023
März 2023 (noch optional)
Beginn der öffentlichen Sitzungen ist in der Regel 9:30 Uhr. Man sollte sich rechtzeitig am Eingang Grabenstraße einfinden. Dort wird ab 9:00 Uhr auch ein Corona-Test angeboten, der jedoch derzeit (Stand 1.9.2022) nicht verpflichtend ist, ebenso wenig das Maske-Tragen.
Die Wahrnehmung von Bürgerrechten ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Deshalb nehmen wir als Initiative NACHGEFRAGT schon seit Beginn der Beratungen die Möglichkeit wahr, an den öffentlichen Sitzungen im Untersuchungsausschuss als „Interessierte Öffentlichkeit“ teilzunehmen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich zu diesen Sitzungen anzumelden.
Das Anmeldeverfahren
Die Anmeldung ist digital mit einem Formular oder auch formlos unter dem Link una20-1@ltg.hessen.de möglich. Die Webseite mit den Anmeldemodalitäten wird etwa 8 – 10 Tage vor dem jeweiligen Ausschusstermin geöffnet (zu finden unter: „Anmeldung zum Lübcke-Untersuchungsausschuss am…“). Die Anmeldebestätigung mit Zusage eines Platzes erfolgt wenige Tage später, unmittelbar danach wird die Einladung mit Tagesordnung veröffentlicht. Die Anzahl der Plätze auf der Zuschauertribüne ist begrenzt, die Zahl der Interessierten in der Regel allerdings auch, sodass bisher alle unsere Anmeldungen berücksichtigt werden konnten.
Das öffentliche Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses hat inzwischen leider abgenommen, so dass es manchmal recht einsam auf der Zuschauertribüne ist. Ähnliches gilt für die Anzahl der Pressevertreter und die spärlicher werdende Berichterstattung in den Medien. Das ist auch für die Ausschussmitglieder enttäuschend, und das Desinteresse belastet sie. Andererseits sind die Abgeordneten interessiert an den Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Beispiel in Sitzungspausen oder per eMail.
Zugegeben: nicht immer ist die Teilnahme an den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen vergnügungssteuerpflichtig. Manche Zeugenbefragungen gestalten sich zäh und die Tage in Wiesbaden werden oft lang. Für die Mitglieder von NACHGEFRAGT kommen je zweieinhalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt hinzu. Noch immer ist aber auch mit überraschenden Erkenntnissen und unerwarteten Highlights zu rechnen, wie zum Beispiel dem schonungslos klaren Urteil eines früheren Verfassungsschutzchefs oder der anschaulichen Schilderung einer ehemaligen VS-Mitarbeiterin, welche die ganze Misere der ‚schnellen Aktenlöschungen‘ offenbarte.
Deshalb ermutigen wir alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an den Sitzungen, um sich selbst ein Bild von der Arbeit der Abgeordneten und dem Verhalten der Zeugen zu verschaffen. Von Abgeordneten verschiedener Parteien ist uns versichert worden, dass die eigene Fragehaltung und die Nachdrücklichkeit bei der Zeugenvernehmung durch anwesende „Öffentlichkeit“ durchaus unterstützt wird.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme und/oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, kontaktieren Sie uns unter initiativenachgefragt@gmx.de.