Presseerklärung von NACHGEFRAGT zum NSU Aktenleak von ZDF Magazin Royale

„Dokument der gesammelten Ahnungslosigkeit“

Als „Dokument der gesammelten Ahnungslosigkeit“ bezeichnet die Kasseler Initiative NACHGEFRAGT die vom Hessischen Landesamt für Verfassungsschutz im Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV Hessen Im Jahre 2012 die für zunächst 120 Jahre gesperrten Informationen.

„Auch bei genauerem Hinschauen ist nicht erkennbar, welche angeblich schutzwürdigen Interessen die Einstufung des Berichts als ‚geheim‘ gerechtfertigt haben“, kritisiert der Vorsitzende von NACHGEFRAGT, Horst Paul Kuhley, die nicht nachvollziehbare Sperrung gegen das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Kasseler Initiative hat nicht nur den jetzigen Lübcke-Untersuchungsausschuss, sondern auch den NSU-Untersuchungsausschuss der vorigen Wahlperiode begleitet. „In beiden Ausschüssen haben wir Zeuginnen und Zeugen aus dem Amt gehört, deren Aussagen es nahelegen, dass der Verfassungsschutz ziemlich ahnungslos über die Struktur und die Vernetzung der Rechtsextremisten in Nordhessen, Niedersachsen und Thüringen war“, so Kuhley. Es seien in dem jetzt öffentlich gemachten Bericht bekannte Namen von Rechtsextremisten aufgeführt, andere bekannte Rechtsextremisten fehlten jedoch.

„Worauf CDU und GRÜNE die Rechtfertigung für die Geheimhaltung stützen, ist nirgendwo erkennbar, es sei denn, das Komplettversagen des Landesamts sowohl beim NSU als auch bei der Verhinderung des Mordes an Walter Lübcke soll verdeckt werden“, kritisiert Kuhley. So wird der Name von Stephan Ernst in dem Abschlussbericht zwar mehrfach aufgeführt, die Aktenlage beim Verfassungsschutz zu Ernst endet jedoch offensichtlich in 2004, seine Verurteilung in 2010 wegen des gewalttätigen Angriffs auf eine DGB-Demonstration am 1. Mai 2009 sei offensichtlich nicht auf dem Schirm der Verfassungsschützer gewesen, obwohl ihn der ehemalige Präsident Eisvogel als ‚brandgefährlich‘ markiert hatte. Deshalb sei es wenig verwunderlich, dass Stephan Ernst an einem sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz Kollegen rechtsradikal agitieren konnte und zusammen mit Markus H. in mehreren Vereinen einem Schießtraining nachgehen konnte, so Kuhley. „Ein Verfassungsschutz, der Akten von gewalttätigen Rechtsradikalen für die Aufklärungsarbeit unzugänglich macht, kann seinem Schutzauftrag nicht nachkommen, das ist die bittere Lehre aus dem nun öffentlichen Bericht“, stellt Kuhley abschließend fest.