Veranstaltung mit Katrin Lehman: ‚Flucht-Einwanderung-Migration-Asyl‘

Frau Lehmann erläuterte detailliert und sehr systematisch die verschiedenen Formen von Migration, die in der derzeit aufgeheizten politischen Debatte oft vermengt werden.

Am 3.7.2024 fand im Stadtteilzentrum  West eine vereinsöffentliche Informationsveranstaltung zum Thema ‚Flucht – Einwanderung – Migration – Asyl‘ statt. Katrin Lehmann, Vorsitzende Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof a.D.,  stellte das Thema zunächst in den großen Rahmen eines dauerhaften ‚Menschheitsthemas‘, z. B. der deutschen Auswanderung vom 17. bis ins 19. Jahrhundert und der Emigration in der Zeit vor und während der Shoah. Davon ausgehend skizzierte sie Grundzüge, Probleme und Veränderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts bis in die Gegenwart.

Laut UNHCR (UN-Flüchtlingskommissar) sind im Moment 120 Millionen Menschen auf der Flucht, wobei ca. 57 Millionen im eigenen Land vertrieben wurden und viele in den armen Nachbarländern Zuflucht suchen. Zuwanderung in erheblichem Umfang gibt es derzeit aus der Ukraine, aber auch aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und der Türkei. Pro Asyl weist darauf hin, dass 2022 über 70 Prozent der Personen, die um Flüchtlingsschutz nachgesucht haben und deren Anträge materiell geprüft wurden (also nicht die sogenannten Dublin-Fälle, sogenannte ‚bereinigte Schutzquote‘) Schutz erhalten haben. 

Abgesehen hiervon benötigt Deutschland in sehr relevantem Umfang Zuwanderung, um seinen Wohlstand zu halten. Ca. 400 000 ausländische Fachkräfte werden deshalb pro Jahr für den deutschen Arbeitsmarkt benötigt.

Frau Lehmann erläuterte detailliert und sehr systematisch die verschiedenen Formen von Migration, die in der derzeit aufgeheizten politischen Debatte oft vermengt werden. Abgesehen von den Ukraine-Flüchtlingen, die sofort Bürgergeld-berechtigt sind, müssen alle Migranten verschiedene rechtliche Prozeduren durchlaufen, bis sie als ‚bleibeberechtigt‘, ‚geduldet‘ oder ‚ausreisepflichtig‘ eingeordnet sind. Von den ca. 262.000 ‚Ausreisepflichtigen‘ sind wegen verschiedener rechtlicher Bestimmungen am Ende nur 51.000 tatsächlich ausreisepflichtig (siehe auch Folie 14).

Das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht bietet für die betreffenden Ausländer*innen die Möglichkeit eines Wechsels vom Duldungsstatus hin zu einem Aufenthaltsrecht. Die Voraussetzungen sind jedoch komplex und sicher nicht für alle zu erreichen.

Im Flüchtlingsrecht verschärfen die Mitgliedstaaten mit der sogenannten GEAS Reform die Regelungen zum Flüchtlingsschutz in eklatanter Art und Weise. Pro Asyl: Zu den schon bestehenden Zäunen, Mauern, Überwachungstechniken und Pushbacks kommen nun noch Inhaftierungen und die Isolierung schutzsuchender Menschen in Lagern an den Außengrenzen und menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen.

Fazit: Wir sehen im Moment vier mögliche Richtungen der Weiterarbeit in unserer Initiative.

  1. Aufklärung über die Gefährdung der Demokratie durch autoritäre Gesetzgebung, z. B. beim Asyl- und Ausländerrecht, initiiert von Nancy Faeser
  2. Entwicklung konkreter (politischer)  Forderungen für eine bessere und schnellere Integration von Migranten, z. B. durch eine Arbeitserlaubnis bereits während des Asylverfahrens
  3. Schaffung von Erfahrungsräumen und Begegnungsmöglichkeiten zum Beispiel durch kulturelle Veranstaltungen
  4. Entwicklung/Weiterverbreitung  von Argumentationshilfen gegen Stammtisch-Parolen (Daran arbeiten unseres Wissens nach bereits MBT, pro asyl u. a.)

Gemeinsam ist diesen verschiedenen Handlungsansätzen, dass sie die deklamatorische Ebene verlassen und jeweils möglichst konkret werden müssten. Es kann sein, dass wir uns als Initiative NACHGEFRAGT entscheiden müssen, eine Richtung zu priorisieren oder in Kleingruppen jeweils an einem Thema weiterzuarbeiten.

Hier geht es weiter zur Präsentation https://initiative-nachgefragt.de/wp-content/uploads/2024/07/Praes-Katrin-Lehmann-Flucht–Einwanderung–Migration–Asyl.pdf